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Bausparen - Bausparvertrag - Bauspardarlehen - Bausparsumme

Das Bausparen ist in erster Linie ein Zwecksparen für Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen. In der Regel zur Finanzierung von eigen genutztem Wohnraum. Der Bausparer kann die Vergünstigungen von Staatlichen Sparförderungen, wie zum Beispiel Prämienbegünstigtes sparen, in Anspruch nehmen.
Grundlage des Bausparrens ist ein Vertrag zwischen dem Sparer (Anleger) und der Bausparkasse über eine bestimmte Baussparsumme. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Sparer, ein Mindestguthaben an zu sparen. Das liegt je nach Baussparkasse und Vertragsart bei etwa 40 bis 50% der Bausparsumme und den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Nach erreichen diese Mindestsparguthabens hat der Bausparer unter Wahrung bestimmter Wartezeiten oder der so genannten Mindestsparzeit von ungefähr 2 oder 3 Jahren, einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Höhe das Darlehens entspricht der Differenz von abgespartem Guthaben und der Bausparsumme. Dieses Bauspardarlehen ist meist nur mit 4,5 oder 5% zu verzinsen, muss aber in der Regel zwischen 8 bis 12 Jahren wieder zurück gezahlt werden. Dem Bausparer entsteht so eine relativ hohe Jährliche Belastung aus Zinsen plus Tilgung. Sie hiezu auch Annuität
Von etwas 12% der der Darlehenssumme.

Üblicherweise wird das Bausspardarlehen an zweiter Stelle durch eine Briefgrundschuld oder auch Hypothek Abgesichert.
über den Vorteil der niedrigen Darlehensverszinsung hinaus ist das Bausparen auch wegen der Staatliche Förderung interessant und wenn der Baussparer hierbei eine Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen kann. Oder die Einzahlungen auf den Bausparvertrag als Sonderausgaben steuerlich absetzt.