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elektronisches Lastschriftverfahren ( kurz ELV )
Das elektronische Lastschriftverfahren ist eine Form des Bezahlens im Bereich des Handels.
Es gilt aber als unsicher für die Gläubiger der Forderung, sodass es oft gar nicht mehr angewendet wird.
Der Schuldner muss die Zahlung mit der EC-Karte mit seiner Unterschrift bestätigen.
Bei diesem Vorgang werden keine Kontodaten abgefragt,
sodass der Gläubiger sich nicht sicher sein kann, dass das Konto auch ausreichende Deckung aufweist.
Zahlen per EC-Karte mit ELV
Mittlerweile hat sich der Zahlungsstandard besonders in Deutschland in viele europäischen Länder durchgesetzt und wir haben immer weniger Bargeld in der Brieftasche.
Fast ausschließlich alle Einkaufsläden, Tankstellen, Restaureants und sonstige Einrichtungen akzeptieren das elektronisches Lastschriftverfahren, also das zahlen mit der EC-Karte.
Das sogeannten Plastikgeld (die EC-Karte, Kreditkarte, Scheckkarte) ist der bargeldlose Zahlungsverkehr der Zukunft und wir haben immer weniger Bargeld bei uns.
Beim bargeldlose Zahlungsverkehr muss man aber unterscheiden, dass bei einer Zahlung mit der Kreditkarte die Rechnungsbeträge erst später mit dem Kunden abgerechnet werden. Deswegen heisst es ja auch Kreditkarte, der Bankkunde (also Kreditkarteninhaber) bekommt einen kurzfristigen Kredit.
Bei der EC-Karte (Electronic Cash Card) wird jedoch das Geld direkt vom Girokonto abgebucht. Im Grunde verhält es sich hier wie bei einer Überweisung.
Ich als Kontoinhaber möchte einen Zahlung an den Zahlungsempfänger senden. Anstelle nun ein Formular auszufüllen und am Ende zu unterschreiben, gebe ich meine EC-Karte in das Zahlterminal ein.
Auf dem Magnetstreifen den EC-Karte sind alle meine Kontoinformationen gespeichert.
Mit der PIN (Personal Identification Number) gebe ich dann die Zahlung frei. Die Eingabe der PIN am Zahlungsterminal ist rechtlich vergleichbar mit der Unterschrift des Kunden.
Wir treffen daher auf unterschiedliche Abrechungsverfahren, wenn wir in Deutschland irgendwo einkaufen gehen und mit unserer EC-Karte, per elektronische Lastschriftverfahren eine Zahlung durchführen wollen.
Die einen Läden wollen die PIN Eingabe des Kunden und anderen genügt die Unterschrift auf dem Kassenzettel. Wie und nach welchen Kritereien die Läden jedoch entscheiden, wie der Kunde seine EC-Zahlung zu bestätigen hat, ist ein Rätzel
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