Geschäftsfähig
Menschen, die aktiv am Finanzmarkt teilnehmen möchten, müssen geschäftsfähig sein.
Dieses ist nach dem deutschen Gesetz erst bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben der Fall.
Somit ist es auch nur diesen Menschen möglich, Kredite oder Darlehen aufzunehmen.
Girokonten und Sparkonten können auch jüngere Menschen nutzen.
Allerdings muss der Erziehungsberechtigte dafür Bürgen, dass dieses auch im Rahmen der Rechte und Pflichten geschieht.
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