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Identitätsprüfung und Identitätsdaten
Bei jeder Art von finanziellen Geschäften muss sich das Kreditinstitut sicher sein, mit wem eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird.
Der Kunde muss sich einer Identitätsprüfung unterziehen, sodass gesagt werden kann, dass keiner unter fremden Namen Finanzprodukte abschließt.
Um sich bei einer Identitäsprüfung ausweisen, bzw. Identifizieren zu können benötigt man auf einem gültigen Dokument persönliche Identitätsdaten.
In erster Linie stellt der Personalausweis diese Identitätsdaten zur Verfügung. In Ausnahmefällen werden von den Behörden auch Identitätsdaten auf anderen Dokumenten
wie dem Führerschein oder der EC-Karte (Geldkarte) anerkannt. In naher Zukunft wird der digitale Personalausweis verfügbar sein.
Hier soll es eine Kombination von Geldkarte und Personalausweis geben.
Der Vorteil von einer Kombination Geldkarte und persönlichen Identitätsdaten als digitaler Personalausweis hat hierbei zum einen der Verbraucher, weil er dann nur noch eine Karte zur Identifikation
und zum Geldabheben oder Bezahlen mit sich führen muss.
Das Post-ident Verfahren zur Identitätsprüfung
Bei der Eröffnung in der Filiale der Bank reicht es aus, wenn der Kunde sich ausweist.
Wenn ein Produkt bei einer Onlinebank, die keine Filiale vor Ort hat, eröffnet werden soll,
kann das Post-ident Verfahren genutzt werden. Diese Art der Identitätsprüfung ist extra ins Leben gerufen worden,
damit dieses Problem der Legitimation umgangen werden kann.
Es wird in allen Filialen der Post durchgeführt. Der Bankkunde muss den extra dafür vorgesehenen Vordruck,
den die Banken aushändigen mitbringen und einen gültigen Personalausweis.
Der Mitarbeiter wird die Identitätsprüfung vornehmen und wird diese Daten der Bank mitteilen.
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