Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt.
Voll geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Neben der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird vor Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit geprüft.
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