Pfändungsschutzkonto
Das Pfändungsschutzkonto, welches auch unter der Bezeichnung P-Konto am Markt bekannt ist, ist eine vereinfachte Form,
wie einer Kontopfändung entgegengewirkt werden kann.
Alle Girokonten, die als Einzelkonten geführt werden, könnten dementsprechend auf ein P-Konto bei der Bank umgestellt werden.
Das Konto erlaubt es allen Menschen, bei denen eine Kontopfändung eingegangen ist,
den Freibetrag von 985,15 € zu nutzen, ohne diesen erst aufwendig beantragen zu müssen.
Der Freibetrag kann dann zusätzlich noch aufgestockt werden, wenn Sozialleistungen eingehen oder auch,
wenn mehr Haushaltsmitglieder mit dem Konto versorgt werden müssen.
Alle Banken sind angehalten den Kontoinhabern das Konto auch zu geben,
aber bei vielen Banken steckt das im Juni 2010 eingeführte Konto noch in den Kinderschuhen.
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