|
|
|
Der Wechsel und Wechselkredit
Im kaufmännischen Gewerbe, also unter Einzelhändler, Großhändler oder auch im Internationalen Warenhandel dient der Wechsel auch als Zahlungsmittel bzw. als Zahlungsanweisung.
Der Wechsel selbst ist im Grunde nur ein Stück Papier (Wertpapier) welches man auch als Urkunde bezeichnen kann. Hiermit kann man den Wert, also die Warenschuld an einen dritten oder auch vierten (etc.) Händler weiter geben oder direkt übertragen.
Eine Übertragung des Wechselschuld würde ungefähr so aussehen:
Der Wechselaussteller schuldet dem Begünstigten Geld.
Nun liefert der Aussteller Waren an den Bezogenen. Jedoch will der Aussteller das Geld der Warenlieferung nicht direkt haben,
sondern er möchte, dass der Bezogene seine Warenschuld direkt an den Begünstigen zurück zahlt.
In diesem Falle wird für die Zahlungsanweisung, die der Aussteller dem Bezogenen "In Rechnung stellt" als Wechsel Urkunde erstellt.
Dies bezeichnet man auch als Wechselkredit, da hier keine direkt Zahlung erfolgt sonder die Waren via Wechselkredit weiter gegeben wurden.
Daher wird der Wechselkredit auch gerne als Warenkredit bezeichnet
und sollte nicht mit dem Versandhauskredit verwechselt werden, da dieser nur für den Endverbraucher gedacht ist und keine Wechselurkunde benötigt.
Man muss sich den Wechsel (oder Wechselkredit) als einen Art Scheck vorstellen.
Also ein Stück Papier wo ein Betrag drauf steht, den man sich an der Bank abholen kann.
Allerdings nur dann, wenn auch dem Scheck (Wie beim Verrechnungsscheck oder Wechsel) auch der richtige Empfänger angegeben wurde.
Grundsätzlich muss sich ein Gläubiger nicht auf eine Wechselzahlung einlassen, sonder kann dies immer freiwillig tun. Wenn ihm also die Sache zu heiß ist, oder er kein Vertrauen in das Wechselgeschäft hat, dann muss er nicht den Wechsel annehmen.
Seit der rasanten Entwicklung des Internet und online Zahlungvarianten, verliert des Stück Wechselpapier immer mehr an Beliebtheit.
Denn der Aufwand für eine Geschäftsabwicklung mittels Wechselpapier als Wechselkredit o.ä. ist wegen seiner Urkundeneigenschaft immer mit hohem Personaleinsatz verbunden.
Kreditwechsel - Finanzwechsel
Auch beim Wechselkredit (Kreditwechsel) handelt es sich um einen herkömmlichen Wechsel in Papierform.
Hierbei wird der Wechsel zur Finanzierung von Warengeschäften genutzt.
Je nachdem wie der Wechsel benötigt wird, kann dieser als Zahlungsmittel oder auch Kreditmittel verwendet werden.
Bei der Weitergabe als Wechselkredit oder als Zahlungsmittel, erhält des Wechselpapier auf der Rückseite die Unterschrift des Indossamenten.
Der Indossament ist der bisherige Besitzer des Wechsel. Die Haftung beim Wechselkredit ist für alle beteiligten uneingeschränkt. Dabei ist es egal ob es sich um den Aussteller, Akzeptant oder Indossant handelt.
|
|
|
|