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Kreditgeber und Kreditnehmer
Der Begriff Kreditgeber ist ein Finanzinstitut das Bankgeschäfte abwickelt.
Es kann sich hierbei um eine natürlich oder auch um eine juristische Person handeln. Immer wenn der Kreditgeber
Geld in Form von einem Kredit verleiht, nimmt der die Zinsen als Gebühr. Es ist sozusagen die Leihgebühr für das Geld.
Man kann diese Geber auch als Geldverleiher oder Geldgeber bezeichnen.
Der Kreditnehmer nimmt einen Service oder Dienstleistung in Anspruch. Hierbei werden die Vereinbarungen
schriftlich festgehalten. Diese schriftlichen Vereinbarungen regeln unter anderem. die Tilgungsraten und den
Tilgungszeitraum für den Kredit. Je nach Finanzinstitut können noch gesonderte Vereinbarungen im Kreditvertrag
festgehalten sein. Dies können Regelungen bei Auszahlung der Tilgung oder frühzeitiger Auflösung des Kreditvertrages
sein.
Im allgemeinen bezeichnet man beim Geldverleihen mit Zinsen beide Parteien als Kreditgeber
und den anderen als Kreditnehmer. Wobei es sich hier auch um Darlehen handeln kann,
die sich im wesentlichem kaum von den Krediten unterscheidet.
Viel interessanter ist die Betrachtung, wer kann denn Kreditnehmer sein?
Denn die meisten Verbraucher denken bei Kreditvergabe immer an eine Bank oder ein anderes größeres Kreditinstitut.
Jedoch sind in den letzten Jahren wirklich gute und vertrauenswürdige Privatkreditvermittler entstanden
die Kredite von Mensch zu Mensch vermitteln.
Die neue Form der Kreditvergabe ist oft sogar eine besserer Alternative zum Bankkredit und das geliehene Geld bleibt bei den Verbrauchern.
Die Rechte und Pflichten beider Kreditparteien werden im Kreditvertrag (Kreditvereinbarung) festgehalten
Ein Kreditvertrag regelt die Vereinbarten Leistungen der Vertragspartner. Jedes Kreditinstitut kann dort ganz
individuelle Vereinbarungen festhalten. Jedoch regelt der Kreditvertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten
zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer.
Die meisten Kreditverträge ähneln sich in den meisten Bedinungen,
besonders bei den Bankkredite, wenn Banken Ihre Kredite an Privatleute vergeben.

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