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Warum darf der Bundespräsident keine privaten Kredite annehmen?
Der Bundespräsident ist das höchste Staatsoberhaupt in Deutschland. In der Rangfolge nach ihm kommt der Bundestagspräsident,
danach erst der Bundeskanzler respektive die Bundeskanzlerin. Das Amt des Bundespräsidenten ist zwar nur auf die Repräsentation ausgerichtet,
zugleich unterzeichnet er aber alle Gesetze, bevor diese Rechtskraft erlangen.
Der Bundespräsident hat Kraft seines Amtes allen Deutschen zu dienen.
Deshalb sollte dessen Amt von einer integeren Person ausgeübt werden,
die sich an Recht und Gesetz hält.
Er darf keine zinsgünstigen Kredite und dergleichen mehr von Lobbyisten oder guten Freunden annehmen,
desgleichen sollten für ihn die gleichen Zinssätze wie für Normalbürger gelten. Das Recht auf Pressefreiheit ist eines der Grundrechte
in Deutschland und deshalb von allen Mitbürgern, ganz besonders auch von den Politikern aller Parteien, zu achten.
Wozu fehlende Pressefreiheit führen kann, sieht man unter anderem in China, dem Iran, Nordkorea und zu vielen Teilen auch in Russland,
um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Das Problem bei unserem derzeitigen Bundespräsidenten Wulff liegt darin, dass er als Ministerpräsident von Niedersachsen
ein äußerst zinsgünstiges Darlehen oder genauer gesagt den Wulfkredit
von einem befreundeten Ehepaar erhalten hat, was durchaus auch als deren Lobbyarbeit angesehen werden kann.
Im Landtag von Niedersachsen hat er damals nur unzureichend Auskunft über dieses Privatdarlehen erteilt.
Hätte das Ehepaar ihm das Darlehen beispielsweise zu den Konditionen einer Tagesgeldverzinsung angeboten,
hätte er bei einem Kreditbetrag von 500.000 Euro durchaus 4,5 Prozent Zinsen zahlen müssen, was einem jährlichen Zinsbetrag
von 22.500 Euro entsprochen hätte.
Nach einiger Zeit wurde das Privatdarlehen in einen Kreditvertrag bei der LBBW umgewandelt, und dies zu sehr günstigen Konditionen,
die ein Normalbürger von seiner Bank so niemals bekommen würde. Der Zinssatz (Leitzins) liegt bei etwas über einem Prozent, was im Jahr eine
Zinslast von etwas ´über 5.000 Euro (bei einem Kreditbetrag von 500.000 Euro) ausmacht. Für Normalbürger sind Kreditzinsen
von mehr als 3,0 Prozent gang und gäbe.
Um die Berichterstattung über seinen Privatkredit und der ganzen Kreditaffäre zu unterbinden, hat der Bundespräsident während einer Auslandsreise,
die ihn in den Nahen Osten führte, beim Chefredakteur der Bildzeitung, Kai Diekmann, angerufen. Da sich dieser
auf Dienstreise befand, hat er eine Nachricht auf dessen Anrufbeantworter hinterlassen. In dieser Mitteilung drohte
er dem zuständigen Redakteur mit strafrechtlichen Konsequenzen, falls der Artikel veröffentlicht würde.
Zugleich intervenierte er gegen die Veröffentlichung des Berichtes zum Wulf-Baukredit beim Vorstandsvorsitzenden des Axel-Springer-Verlages,
Mathias Döpfner, sowie bei Frau Friede Springer, der Witwe des Verlagsgründers. Zwei Tage später rief er erneut
beim Chefredakteur der Bildzeitung an und entschuldigte sich für seine Nachricht.
Nach einer längeren Beratung in der Redaktion der Bildzeitung,
die diesen Artikel in der Zwischenzeit veröffentlicht hatte, entschlossen sich die Redakteure dazu,
den Inhalt des ersten Anrufes nicht zu publizieren.
Bereits im Sommer beschwerte er sich über die geplante Veröffentlichung eines Artikels über seine Familie in der "Welt am Sonntag",
die ebenfalls im Axel-Springer-Verlag publiziert wird, und drohte dem Redakteur mit ernsthaften Konsequenzen. Auch in seiner Zeit als
Oppositionsführer und späterer Ministerpräsident von Niedersachsen hat er sich mehrfach über unliebsame Artikel in der Presse beschwert
oder diese sogar zu verhindern versucht.
Das besonders Verwerfliche an seinem Vorgehen ist auch die Salamitaktik
in der Kreditaffäre, da er immer nur scheibchenweise Sachen zugibt, die durch intensive
Recherche der Journalisten herauskommen. Das Amt des Bundespräsidenten hat auch durch seine Ansprache in Kuwait Schaden genommen, in der er
die Pressefreiheit in Deutschland über alle Maßen lobte und in etwa sagte, dass dies natürlich auch für sein Amt als Bundespräsident gilt.
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