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Effektive Entgeltoptimierung: lohnend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine Gehaltserhöhung – immer gern gesehen von jedem Arbeitnehmer – bedeutet für den Arbeitgeber oftmals
eine enorme finanzielle Zusatzbelastung. Nach einer Gehaltserhöhung bleibt dem Arbeitnehmer als Netto-Zuwachs
oft nicht mehr als etwa die Hälfte der Brutto-Erhöhung, was oft zu Unmut führt. Für den Arbeitnehmer jedoch
bedeutet es eine Belastung von 125 %, denn dieser muss nicht nur die volle Brutto-Zusatzsumme zahlen, sondern
darüber hinaus auch noch den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben.
In Zahlen kann das bedeuten:
Eine Gehaltserhöhung von 40,- € bedeutet für den Arbeitgeber eine Belastung von fast 50,- € aufgrund der
zusätzlichen Arbeitgeber-Beteiligung - für den Arbeitnehmer jedoch bleibt nach Steuern und Sozialabgaben
lediglich ein Plus von etwas mehr als 20,- €.
Abhilfe durch Entgeltoptimierung
Jedoch besteht hier eine einfache Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen:
die Entgeltoptimierung
. Sie ermöglicht maximalen Output bei minimalem Input.
Es gibt Wege, das Netto-Gehalt spürbar aufzustocken, ohne Steuern oder Sozialversicherungsabgaben leisten zu müssen.
Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist somit einer staatlichen Förderung gleichzusetzen.
Die Mittel zur Entgeltoptimierung sind leider in vielen Unternehmen noch gänzlich unbekannt,
weshalb sie derzeit keine allzu breite Anwendung finden. Dabei können sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber deutlich
von solchen Entgeltbausteinen profitieren – denn diese sind sozialabgabenfrei und zudem in vielen Fällen komplett steuerfrei,
mindestens aber steueroptimiert.
Das hat den Vorteil, dass die Lohnnebenkosten für das Unternehmen durch den Steuervorteil gesenkt werden
und der Arbeitnehmer dennoch seine Lohnforderung realisiert bekommt. Eine derart
staatlich geförderte Entgeltoptimierung motiviert die Belegschaft und schafft eine engere Bindung der
Mitarbeiter an das Unternehmen.
Außerdem bietet diese Entgeltoptimierung Einsparpotenzial und eine erhöhte Eigenkapitalliquidität für den Unternehmer selbst.
Das eingesparte Kapital kann dann gewinnbringend anlegt werden oder beispielsweise Fremdkapitalzinsen können
beglichen werden. Das verbessert die Unternehmenskennzahlen und den Leverage-Effekt und bringt als letzte
Konsequenz einen verschönerten Jahresabschluss mit sich.
Das hat den Vorteil, dass die Lohnnebenkosten für das Unternehmen durch den Steuervorteil gesenkt werden
und der Arbeitnehmer dennoch seine Lohnforderung realisiert bekommt. Eine derart staatlich geförderte
Entgeltoptimierung motiviert die Belegschaft und schafft eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.
Außerdem bietet diese Entgeltoptimierung Einsparpotenzial und eine erhöhte Eigenkapitalliquidität
für den Unternehmer selbst. Das eingesparte Kapital kann dann gewinnbringend anlegt werden oder
beispielsweise Fremdkapitalzinsen können beglichen werden. Das verbessert die Unternehmenskennzahlen
und den Leverage-Effekt und bringt als letzte Konsequenz einen verschönerten Jahresabschluss mit sich.
Entgeltoptimierung bei Brutto und Netto
Die Brutto-Entgeltoptimierung kommt dem Arbeitgeber direkt zugute, denn dieser kann durch die
staatlichen Vergünstigungen bei gleichbleibendem Gehalt die Lohnnebenkosten senken und so
monatlich pro Mitarbeiter mindestens 200,- € an liquiden Mitteln freisetzen. Der Arbeitgeber
kann somit bestenfalls bis zu 18 % Personalkosten einsparen. Rationalisierungsmaßnahmen können
dadurch abgewendet und Arbeitsplätze gesichert werden.
Die Netto-Entgeltoptimierung bedeutet ein gestiegenes Nettogehalt des Mitarbeiters, jedoch bei
gleichbleibenden Brutto-Kosten für den Arbeitgeber. Hier fließt die staatliche Subvention
direkt dem Arbeitnehmer zu. Die Bindung an das Unternehmen wird gestärkt und die Attraktivität
des Unternehmens wird erhöht – und das, obwohl der Arbeitgeber keinerlei Mehraufwand getätigt hat.
Die verschiedenen Entgeltbausteine
Welche Entgeltbausteine letztlich vom Fiskus begünstigt werden, welche Voraussetzungen dafür bestehen
müssen und in welchem Umfang sie jeweils eingesetzt werden können, muss unternehmensindividuell mittels
eines Unternehmensgutachtens geprüft werden, das in der Regel von Wirtschaftsprüfungskanzleien durchgeführt wird.
Beispiele für staatlich geförderte Entgeltbausteine sind Tankgutscheine, Arbeitgeberdarlehen, Dienstwägen,
Entfernungspauschalen, betriebliche Altersversorgung, Weiterbildungskosten, Internetpauschalen,
Einkaufsgutscheine, Kindergartenkosten, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten.
In vielen Fällen sind diese Angebote vollständig steuerfrei. Eine Variante der staatlichen Förderung
durch direkte Finanzzuschüsse ist die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt.
Finanz-Zuschüsse des Staates bei der betrieblichen Altersversorgung
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung,
die durch das Betriebsrentengesetz vor Insolvenz und Verfallbarkeit geschützt ist.
Bei der Betriebsrente gibt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Teil seines Gehalts zurück,
dass dieser dann in eine betriebliche Altersversorgung umwandelt. Eine staatliche Förderung erfolgt
hier durch Steuervorteile für beide Parteien.
Interne und externe Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der internen Regelung gewährleistet der Arbeitgeber die Betriebsrente durch Altersrückstellungen,
Direktzusagen oder Unterstützungskassen. Bei dieser Form richten sich die Ansprüche der Mitarbeiter direkt
an den Arbeitgeber.
Die externe Altersversorgung läuft über einen Makler. Dieser übernimmt die administrativen Aufgaben und
führt eine liquiditätsschonende Auslagerung bestehender Versorgungspflichten durch. Unabhängige Partner
wie die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung
(DGbAV)
ermitteln so mögliche Kosteneinsparungen und arbeiten eng mit Versicherungsgesellschaften zusammen,
die das Risiko und die Verantwortung übernehmen. Das Kapital der Arbeitnehmer wird hier immer in
vermögenswirksame Wertpapiere anlegt, beispielsweise Pensionsfonds oder Direkt-Versicherungen.
Deshalb findet hier grundsätzlich eine staatliche Förderung statt.
All diese Varianten der Entgeltoptimierung haben eines gemeinsam:
Ganz gleich, ob betriebliche Rente,
Fahrtkosten-Übernahme oder Waren-Gutschein – der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten oder bekommt eine
andere Art der Finanzunterstützung; gleichzeitig hat der Mitarbeiter sofort mehr Netto vom Brutto oder
aber später eine deutlich höhere Altersrente. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich über die
Entgeltoptimierung zu informieren.
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