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Welche Voraussetzungen sollten für eine Kreditzusage gegeben sein?
Stellt ein Kunde bei seiner Bank einen Kreditantrag, so wird ihm nicht direkt eine Kreditzusage erteilt. Stattdessen wird ein ganz bestimmter Ablauf eingehalten:
Sobald ein Kreditantrag gestellt wird, wir als erstes die Kreditfähigkeit des Antragstellenden geprüft. Als kreditfähig
gelten natürliche Personen, sofern sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unbeschränkt geschäftsfähig sind. Der Kunde muss also die Volljährigkeit erreicht haben und darf nicht unter Betreuung stehen. Weiterhin darf kein Einwilligungsvorbehalt in finanziellen Angelegenheiten angeordnet sein. Des Weiteren sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften kreditfähig.
Im zweiten Schritt wird dann die Kreditwürdigkeit geprüft. Hierbei untersucht das Kreditinstitut, ob der Antragsteller die aufgenommenen Schulden mitsamt den Zinsen zurückzahlen kann, also wirtschaftlich rückzahlungsfähig ist, und ob er zahlungswillig ist.
Hierzu ist in der Regel ein Einkommensnachweis erforderlich. Dieser gibt Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung der Person.
Bei unselbstständig Tätigen beinhaltet der Einkommensnachweis die letzen drei Gehaltsabrechnungen, eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers und den Arbeitsvertrag.
Bei Kredite für Selbstständige werden die letzten zwei Jahresabschlüsse, die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Einkommensbescheide der letzten beiden Jahre benötigt. Außerdem könnten Mietverträge, Wertpapierabrechnungen und Rentenbescheide in den Einkommensnachweis mit einfließen.
Entscheidung über die Kreditwürdigkeit
Bei der Entscheidung über die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers spielen natürlich (hier insbesondere bei Immobilienfinanzierungen) Sicherheiten eine große Rolle. Als Sicherheiten können dienen: Hypotheken, Wertpapiere (insbesondere festverzinsliche Wertpapiere), Bürgschaften
(selbstverständlich muss der Geber der Bürgschaft kreditwürdig sein) als auch Wertgegenstände (Schmuck, Goldmünzen, Silbermünzen usw.). Gerade auf den Sektor Kredit gegen Sicherheit Wertgegenstand haben sich die Pfandhäuser spezialisiert. Sie geben kurzfristigen Kredit ohne eine weitere Überprüfung der Kreditwürdigkeit (z.B. Schufa-Auskunft), da als Sicherheit für den Kredit ein für den Kreditgeber relativ einfach verwertbarer Gegenstand dient.
Kredite ohne Lohnnachweis,
so genannte ungedeckte Kredite, sind bei seriösen Banken selten, sie werden meist nur den "besten" Kunden geboten. Bei weniger seriösen Unternehmen, die Blankokredite anbieten, sollte man daher oft eher misstrauisch sein.
Meist wird bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit auch eine Nachfrage bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditabsicherung)
gestellt. Die Schufa besitzt Daten von etwa drei Vierteln der deutschen Bevölkerung und ist dazu da, Kreditgebende vor Kreditausfällen zu schützen und Kreditauskünfte zu geben.
Bei der Untersuchung wird sowohl die persönliche als auch die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit geprüft.
Kreditsicherheiten werden geprüft
Ist die Kreditwürdigkeit des Antragstellenden gegeben, so werden nun im dritten Schritt die angebotenen Kreditsicherheiten geprüft und bewertet.
Sind auch diese zufriedenstellend, so kann die Bank nun eine Kreditzusage erteilen. Bei einer Kreditzusage handelt es sich um einen schriftlichen Kreditbescheid mit einem Kreditvertrag, der eine detaillierte Beschreibung der Darlehensbedingungen miteinschließt, mit der Schuldanerkenntnis und den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Bank ist an ihr Angebot gebunden, solange der Kunde noch nicht unterzeichnet hat. Der Kunde jedoch ist erst nach Unterzeichnung des Vertrags zur Abnahme verpflichtet, es steht ihm also frei, den Vertrag zu den gegebenen Bedingungen einzugehen oder abzulehnen.
Der Kreditvertrag wird also erst nach der Kreditzusage abgeschlossen. Anschließend werden die Kreditsicherheiten gestellt und der Kredit bereitgestellt.
Privatpersonen erhalten oft so genannte Ratenkredite.
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen
über einen bestimmten Geldbetrag, der zu einem zuvor festgelegten Zinssatz in gleichbleibenden monatlichen Beträgen zurückgezahlt wird.
Man unterscheidet dabei in widerrufliche und unwiderrufliche Kredite. Widerrufliche Kredite können jederzeit durch eine einseitige Erklärung der Bank zurückgenommen werden. Unwiderrufliche Kredite sind für die Bank bindend, jedoch ist eine Kreditkündigung oder Kreditrücktritt
durch die Bank innerhalb des vertraglichen und gesetzlichen Rahmens trotzdem möglich.
Alles in allem muss der Antragsstellende also kreditfähig und kreditwürdig sein, um eine Kreditzusage zu erhalten. Er muss gute Kreditsicherheiten bieten können, damit das Risiko für den Kreditgeber im Rahmen bleibt. Der Kunde ist also von der Einschätzung des Kreditgebers abhängig - die Vergabe eines Kredits kann also nicht erzwungen werden.
Eine Kreditzusage erfolgt in der Regel nur, wenn der Kreditgeber sicher ist, dass er den Kreditbetrag plus Zinsen ohne größere Probleme wieder erhält.
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